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Wer kann teilnehmen?
- Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Asyl-Anerkennungsverfahren befinden (Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern)
- Bürgerinnen und Bürger der EU
- Deutsche mit Migrationshintergrund
- Sie müssen arbeitssuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld)
- Sie suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder
- Sie machen das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss
- Sie haben einen Integrationskurs absolviert und/oder verfügen bereits über Deutschkenntnisse auf B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)