FlüchtlingsFrauenHaus
Das 1996 erstmals eingerichtete Flüchtlingsfrauenhaus (FFH) ist eine Landeseinrichtung, die zeitweise schutzbedürftige alleinstehende geflüchtete Frauen und ihre Kinder aufnimmt und betreut, die durch Gewalterlebnisse im Herkunftsland oder auf der Flucht traumatisiert wurden und für die eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft unzumutbar ist. Das FFH trägt Wohngemeinschaftscharakter, hat aber keinen direkten Gewaltschutzcharakter. Deshalb können Flüchtlingsfrauen in akuten Bedrohungs- und Gefährdungssituationen im FFH nicht aufgenommen werden. Das Betreuungskonzept des FFH umfasst psychosoziale und sozialpädagogische Einzelfall- und Gruppenarbeit.
Das FFH hat einen ganzheitlichen Ansatz aus (Verweis-) Beratung, Begleitung, Betreuung, Alltags- und Lebensunterstützung und nachhaltiger Integration. Diese Unterstützung ist auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohnerinnen abgestimmt und hat dabei die besonderen Problemlagen von weiblichen Asylsuchenden im Blick. Mitarbeiterinnen und engagierte Ehrenamtlerinnen stärken und gestalten gemeinsam mit den Flüchtlingsfrauen das solidarische Zusammenleben durch vielfältige Aktionen im Haus und durch Angebote von Netzwerkpartnern. Vorrangig werden Asylbewerberinnen und Geduldete aus den Erstaufnahme- oder Gemeinschaftseinrichtungen aufgenommen, ferner bei Platzkapazitäten Frauen mit einer Aufenthaltserlaubnis §25 Abs. 3-5 AufenthG.
Das Flüchtlingsfrauenhaus wird gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt sowie durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.
Zielgruppen:
Frauen mit Fluchthintergrund
Zugangsvoraussetzungen:
Die Flüchtlingsfrauen (und deren Kinder – Jungen bis 14 Jahre):
· befinden sich im Asylverfahren oder sind geduldet und
· leben in Sachsen-Anhalt und
· bedürfen eines vorrübergehenden Zufluchtsortes und
· wollen freiwillig in das Flüchtlingsfrauenhaus
Requirements of entry:
The refugee women traveling alone (and their children – boys up to the age of 14) are:
· Asylum seekers or are `Tolerated` (Duldung) (in exception §25.3-5 AufenthG) and
· living in Saxony–Anhalt and
· in need of a temporary place of shelter and
· are freely willing to enter the FFH.
gefördert durch
Kontakt
Projektleitung
Frau Ingrid Haufe
Projektleitung FFH
i.haufe@awo-spi.de
Telefon 0345 - 523 81 15
Mobil 0176 - 16 92 25 99
Mitarbeitende
Frau Beke Stöver
Projektmitarbeit FFH
b.stoever@awo-spi.de
Telefon 0345 - 523 81 15
Mobil 0176 - 16 92 25 99
barrierefrei: nein
https://awo-spi.de/projekt/fluechtlingsfrauenhaus/